Die 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth hat mit Urteil vom
13. Juli 2023 Teile einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof aufgehoben,
die das Radfahren im Gebiet um den Großen Kornberg regeln.
Die Landkreise Hof und Wunsiedel i. Fichtelgebirge planen gemeinsam den Ausbau
der touristischen Infrastruktur am Großen Kornberg. In diesem Zusammenhang
hatte das Landratsamt Hof am 12. Juli 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen,
die dem Schutz der im Gebiet des Großen Kornbergs liegenden Fortpflanzungs-
und Ruhegebiete bzw. Wanderkorridore von Wildkatze, Luchs, Auerhuhn,
Schwarzstorch und Wolf dienen soll. Darin ist unter anderem geregelt, dass im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Juli
jeden Jahres das Radfahren nur auf bestimmten, in zwei Anlagen näher bezeichneten
Strecken zulässig ist. Außerdem ist in diesem Gebiet das Radfahren ganzjährig
nur auf Forststraßen und –wegen sowie einzelnen weiteren Fahrradstrecken
zulässig.

Auf die Klage eines im Landkreis Hof ansässigen Mountainbikers hin hat die
4. Kammer des Verwaltungsgerichts Bayreuth diese Beschränkungen des Radfahrens
nun mit Urteil vom gestrigen Tag aufgehoben. Die schriftlichen Urteilsgründe
stehen noch aus. In der mündlichen Verhandlung wurde aber deutlich, dass die
Kammer Zweifel an der inhaltlichen Bestimmtheit der Regelungen hat, weil sich
aus ihnen für einen Radfahrer nicht zweifelsfrei ergibt, welche Wege er befahren
darf.

Da es sich um eine sogenannte sachbezogene Allgemeinverfügung handelt, wirkt
das stattgebende Urteil nicht nur zugunsten des Klägers, sondern gilt generell für
jeden, der im fraglichen Gebiet Radfahren möchte.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können die Zulassung
der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

(VG Bayreuth, U.v. 13.07.2023, Az. B 4 K 21.888)

(c) VG Bayreuth, 14.07.2023

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