Am 1. Dezember 1949 – und damit gut ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland – nahm das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth als jüngstes Verwaltungsgericht in Bayern seine Tätigkeit auf. Das Gericht gewährleistet seitdem für den Regierungsbezirk Oberfranken effektiven Rechtsschutz gegenüber staatlichem und kommunalem Handeln.

Entwicklung des Gerichts

Mit drei Richtern und fünf Büro- und Schreibkräften war das Gericht anfangs recht beengt in vier angemieteten Räumen und einem Saal im Obergeschoss der Stadthalle untergebracht. Die mündlichen Verhandlungen fanden allerdings in Räumlichkeiten in der Brandenburger Straße 32 statt. Diese ungünstigen Bedingungen fan- den schon bald ihr Ende, als das Gericht im Sommer 1950 in das 1751 fertiggestellte „Meyern’sche Palais“ in der Friedrichstraße 16 umziehen konnte, in dem es noch heute seinen Sitz hat. Zunächst wurden ein Teil des Erdgeschosses sowie das erste Obergeschoss vom Verwaltungsgericht belegt. Der Rest des Gebäudes wurde zu dieser Zeit noch gewerblich und für Wohnzwecke genutzt.

In den folgenden Jahrzehnten wuchs das Gericht parallel zu den ansteigenden Verfahrenszahlen personell und räumlich. Ende der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren sieben Richter, in den achtziger Jahren dann neun Richter am Verwaltungsgericht Bayreuth tätig. Eine größere Zäsur stellte die Asylrechtsreform dar, mit der das Gericht ab 1993 auch für Verfahren aus dem Bereich des Asyl- rechts zuständig wurde. Der Personalbestand wuchs im Jahr 1993 auf 14 Richter, zugleich wurden die 4. und die 5. Kammer des Gerichts errichtet. Im selben Jahr fand auch die Sanierung des Nebengebäudes ihren Abschluss, in dem sich seitdem ein weiterer Sitzungssaal und Büroräume befinden. 1994 kam noch die 6. Kammer hinzu, so dass die Richterschaft auf 17 Personen anwuchs.

Die Zahl der Verfahren aus den klassischen Gebieten des Verwaltungsrechts blieb zumeist relativ konstant. Dagegen unterlagen die Eingangszahlen bei den asylrechtlichen Streitigkeiten immer wieder stärkeren Schwankungen. So wurde die 6. Kammer nach einem Rückgang der Eingangszahlen im Bereich des Asylrechts 2006 wieder aufgelöst. Zuletzt sorgte dagegen ein starker Anstieg der Eingänge asylrechtlicher Verfahren ab dem Jahr 2017 auch zu einer deutlichen personellen Aufstockung. Im Juni 2017 wurde erneut eine 6. Kammer, im Dezember dann die 7. Kammer und im Laufe des Jahres 2018 die 8. und 9. Kammer des Gerichts gebildet. Der bisherige Höhepunkt der personellen Ausstattung war mit der Errichtung der 10. Kammer im Juli 2019 erreicht. Im Zuge der personellen Erweiterung war auch eine zügige Ausweitung der räumlichen Kapazitäten erforderlich. Im Mai 2019 konnte der in Containerbauweise errichtete Erweiterungsbau hinter dem Hauptgebäude offiziell eingeweiht werden, der mit Archivräumen und weiteren Büros den dringenden Raumbedarf deckte.

Mit dem Rückgang der asylrechtlichen Streitigkeiten und der kontinuierlichen Erledigung der anhängigen Verfahren wurden in der Folge im Jahr 2023 zwei Kammern abgebaut. Heute verfügt das Gericht über acht Kammern, in denen 31 Richterinnen und Richter tätig sind. Hinzu kommen 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gerichtsverwaltung, die die organisatorischen Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf der Rechtsprechungstätigkeit schaffen. Außerdem wirken etwa 100 ehrenamtliche Richterinnen und Richter an den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts mit.

Entscheidungen des Gerichts

Die thematischen Schwerpunkte der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bayreuth haben sich in den 75 Jahren seines Bestehens immer wieder geändert. Sie spiegelten immer auch die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen ihrer Zeit wieder: In den Anfangsjahren standen vor allem noch Verfahren aus dem Wohnungs-, Flüchtlings- und Vertriebenenrecht, dem Lastenausgleichs- recht und Fragen der Kriegsgefangenenentschädigung im Vordergrund. In der Fol- gezeit verlagerte sich dieser Schwerpunkt infolge der Aktivitäten des Gesetzgebers insbesondere hin zu baurechtlichen und beamtenrechtlichen Streitigkeiten und Verfahren aus dem Erschließungsbeitragsrecht. Ab den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kamen vor allem Streitigkeiten aus dem Bereich des Ausländer- und des Sozialrechts hinzu. Mit der Zuständigkeit für asylrechtliche Verfahren ab 1993 nahm auch dieser Bereich und in der Folge auch ausländerrechtliche Ver- fahren immer größere Bedeutung ein. 2003 führte insbesondere eine Vielzahl an besoldungs- und versorgungsrechtlichen Klagen von Beamten zu einem starken Eingangsplus. Später war beispielsweise der Ausbau der erneuerbaren Energien immer wieder Anlass für immissionsschutzrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen. Auch die Corona-Pandemie hat in jüngster Zeit für zahlreiche Verfahren gesorgt, zunächst wegen der angeordneten infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen, aktuell aber vor allem im Zusammenhang mit der Abwicklung von Subventionen, die zum Ausgleich pandemiebedingter Nachteile gewährt wurden.

Ausblick

Auch für die Zukunft ist das Verwaltungsgericht Bayreuth gut aufgestellt: Nachdem die Sitzungssäle bereits mit der erforderlichen Medientechnik ausgestattet wurden, erfolgt zur Zeit die Umstellung von der Papier- auf die elektronische Gerichtsakte. Voraussichtlich ab dem 1. März 2025 werden alle Verfahren am Verwaltungsgericht Bayreuth ausschließlich als elektronische Akten geführt. Ebenfalls für das Jahr 2025 vorgesehen ist der Start der mit einem Gesamtvolumen von 31 Mio. Euro bisher größten Baumaßnahmen in der Geschichte des Gerichts: In vier Bauabschnitten soll ein weiteres Nebengebäude errichtet, das Hauptgebäude und das bestehende Nebengebäude grundlegend saniert und anschließend der 2019 als Übergangslösung erstellte Erweiterungsbau wieder zurückgebaut werden.

Mit diesen Maßnahmen wird zum einen der Erhalt und die zeitgemäße Nutzung der historischen Bausubstanz im Ensemble der Friedrichstraße in Bayreuth sichergestellt. Zum anderen wird damit dafür Sorge getragen, dass das Verwaltungsgericht Bayreuth auch künftige Herausforderungen mit einer zeitgemäßen räumlichen, technischen und personellen Ausstattung meistern kann.

VG Bayreuth, 02.12.2024

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