Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 22. März 2022 die Nichtanerkennungsbeschwerden der Vereinigungen “SOLIDARITÄT“ und “Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)“ verworfen. Sie richteten sich gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses, ihnen die Anerkennung als Parteien für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 zu versagen. Die Beschwerden waren nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet worden.
Die Aktenzeichen der Verfahren lauten VerfGH 22/22 (SOLIDARITÄT) und VerfGH 23/22 (APPD).
Quelle: Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 6. April 2022