Nachdem sich das neue Eildienst-Konzept bereits im ersten Geschäftsjahr 2020 bezirksweit bewährt hatte, verzeichnen die Fallzahlen im richterlichen Bereitschaftsdienst für das Jahr 2021 erste Zuwächse.
Im Jahr 2021 sind im Vergleich zum Vorjahr 100 Eildienstgeschäfte mehr angefallen, was einem Zuwachs von 19% entspricht. „Die vereinfachten Abläufe und das System fester Ansprechpartner zahlen sich aus. Die wachsende Inanspruchnahme der auf Eildienst-Geschäfte spezialisierten Bereitschaftsrichter bestärkt uns, an dem Konzept festzuhalten.“, so die Präsidentin des Landgerichts Frauke Seewald.
Der richterliche Bereitschaftsdienst umfasst unaufschiebbare richterliche Amtshandlungen und ist nur außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Gerichte erreichbar. Während der Geschäftszeiten bleiben die jeweiligen Amtsgerichte auch weiterhin für Eilanordnungen ausschließlich zuständig.
In den Zuständigkeitsbereich des Bereitschaftsdienstes fallen vor allem Freiheitsentziehungsmaßnahmen (wie z. B. Untersuchungs- und Abschiebehaft oder zivilrechtliche sowie betreuungsrechtliche Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen bzw. solche nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)). Aber auch die Durchführung weiterer wesentlicher strafprozessualer Maßnahmen in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren bedarf der richterlichen Anordnung, wie etwa Durchsuchungen und Beschlagnahmen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 haben die Bereitschaftsrichter insgesamt 618 Dienstgeschäfte während Bereitschaftsdienstzeiten abgearbeitet. Hiervon entfielen
211 auf den Amtsgerichtsbezirk Aurich (34 %)
157 auf dem Amtsgerichtsbezirk Emden (25 %)
128 auf den Amtsgerichtsbezirk Norden (21 %)
102 auf den Amtsgerichtsbezirk Leer (17 %)
19 auf den Amtsgerichtsbezirk Wittmund (3 %)
Dabei waren die Bereitschaftsrichter u.a. mit 70 Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmeanordnungen, 24 Haftsachen (einschließlich Abschiebehaft und Verkündung bestehender Haftbefehle), 20 Blutentnahmeanordnungen, 17 Obduktionsanordnungen sowie mit 336 Unterbringungsangelegenheiten befasst, wobei auch eine Vielzahl von Fixierungsanträgen zu bescheiden waren.
Im Zuge ihrer Tätigkeit haben die Bereitschaftsrichter in der Summe eine Fahrtstrecke von rund 19.000 km zurückgelegt und damit 3.000 km (+19%) mehr im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020.
Der richterliche Bereitschaftsdienst wurde zum 01.01.2020 im Bezirk des Landgericht Aurich neu installiert und umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aurich, Emden, Leer, Norden und Wittmund. In den Jahren zuvor hatte jedes Amtsgericht noch einen eigenen Bereitschaftsdienst mit wechselnden internen Zuständigkeiten vorgehalten. Nunmehr wurde der Eildienst im Landgerichtsbezirk schon das zweite Jahr von zwei Bereitschaftsrichtern sichergestellt, welche den jeweiligen Antragstellern als feste Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Quelle: Landgericht Aurich, Pressemitteilung vom 4. April 2022