Drei Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II der 18. Wahlperiode des Landtags Nordrhein-Westfalen („PUA II – Hochwasserkatastrophe“) haben am 29. März 2023 beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein Organstreitverfahren gegen die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der „PUA II – Hochwasserkatastrophe“ soll mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und mögliches Fehlverhalten der damaligen Landesregierung, insbesondere der zuständigen Ministerien sowie der ihnen nachgeordneten Behörden während der Hochwasserkatastrophe untersuchen, die sich Mitte Juli 2021 ereignet hatte. Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass die Antragsgegnerin dadurch gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 der Landesverfassung verstoßen habe, dass sie dem „PUA II – Hochwasserkatastrophe“ einen Teil der auf Grundlage des Beweisbeschlusses Nr. 13 vom 4. November 2022 angeforderten und in ihrem Geschäftsbereich geführten Akten nicht vorgelegt habe.

VerfGH 31/23

Quelle: Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 31. März 2023

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