Ein Landtagstagsabgeordneter, der Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist, hat am 6. März 2023 beim Verfassungsgerichtshof in Münster ein Organ­streitverfahren gegen die AfD-Landtagsfraktion NRW eingeleitet. Er wendet sich ge­gen seinen Ausschluss aus der Fraktion. Dieser war im Anschluss an seine Russ­land-Reise im Herbst 2022 und eine in diesem Zusammenhang geplante Weiterreise in den von Russland besetzten Donbass beschlossen worden. Der Antragsteller sieht sich durch den Fraktionsausschluss in seinen verfassungsmäßigen Rechten als Abgeordneter verletzt.

VerfGH 25/23

Quelle. Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung vom 16. März 2023

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