Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 4. Juli 2024 in seiner Plenarsitzung sechs neue Richterinnen und Richter für den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt. Die Neuwahl war erforderlich, weil die Amtszeit des bisherigen Vizepräsidenten Dr. Robert Seegmüller sowie der weiteren Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter Ahmet Kurt Alagün, Dr. Margarete Gräfin von Galen, Sönke Hilbrans, Jürgen Kipp und Prof. Dr. Sabrina Schönrock abgelaufen war. Der Verfassungsgerichtshof dankt den ausgeschiedenen Richterinnen und Richtern für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit sowie für die engagierte Wahrnehmung ihres Amtes.
Neuer Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes ist Björn Retzlaff, Vorsitzender Richter am Kammergericht. Als weitere neue Richterinnen und Richter sind künftig Lucy Chebout, Dr. Juliane Pätzold, Prof. Dr. Florian Rödl, Dr. Florian Schärdel und Rosanna Sieveking am Verfassungsgerichtshof tätig. Nach deren Wahl folgte die Ernennung und Vereidigung gemäß §§ 4 und 5 des Verfassungsgerichtshofgesetzes durch Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes begrüßen die neuen Kolleginnen und Kollegen und freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit.
Björn Retzlaff ist seit 2017 Vorsitzender Richter am Kammergericht, derzeit in einem Senat für Bausachen. Die Rechtsanwältin Lucy Chebout ist als Fachanwältin für Familienrecht bei der Berliner Kanzlei Raue tätig. Dr. Juliane Pätzold ist seit 2022 Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Berlin. Prof. Dr. Florian Rödl hat seit 2016 eine Professur an der Freien Universität Berlin für Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht inne. Dr. Florian Schärdel ist seit 2012 als Richter tätig, derzeit am Amtsgericht Schöneberg. Rosanna Sieveking ist seit 2018 Richterin am Bundesverwaltungsgericht und war zuvor Richterin am Verwaltungsgericht Berlin und am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Für die Wahl zur Verfassungsrichterin bzw. zum Verfassungsrichter ist in geheimer Abstimmung die Zweidrittelmehrheit erforderlich; eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Insgesamt gibt es neun Verfassungsrichterinnen und -richter, wovon mindestens drei Frauen und drei Männer im Verfassungsrichtergremium vertreten sein müssen. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes müssen Berufsrichterin bzw. -richter sein, drei weitere die Befähigung zum Richteramt haben. Die Verfassungsrichterinnen und -richter sind ehrenamtlich tätig, erhalten jedoch eine Entschädigung.
(c) SenJustV Berlin, 04.07.2024