Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 18. Juli 2024 den Richter am Landessozialgericht Dr. Daniel O’Sullivan als ständiges Mitglied und zugleich zum Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt und vereidigt. Mit ihm wurden Prof. Dr. Silja Vöneky, Universität Freiburg, und Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm a.D. als weitere ständige Mitglieder gewählt, des Weiteren drei stellvertretende Mitglieder, darunter als Stellvertreter für Dr. O’Sullivan der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe Dr. Jens Hofmann. Die Amtsperiode der neu gewählten Richterinnen und Richter hat am 21. Juli 2024 begonnen.

Dr. O’Sullivan wurde 1971 in Hamburg-Harburg geboren. Er begann seine richterliche Laufbahn 2001 beim Amtsgericht Hamburg. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu Prof. Dr. Udo Steiner, Richter des Bundesverfassungsgerichts, wechselte O’Sullivan 2006 in den baden-württembergischen Landesdienst. Er war Jugendstaatsanwalt in Karlsruhe und Richter an den Sozialgerichten Karlsruhe und Stuttgart und ist seit 2011 Richter am LSG, zurzeit als stellvertretender Vorsitzender des 1. Senats und als Präsidialrichter. Er ist als Lehrbeauftragter für Referendare tätig, in den letzten zehn Jahren am Landgericht Stuttgart. Seit 2014 ist er Mitglied des Gemeinderats der Stadt Ludwigsburg.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg entscheidet nach Art. 68 der Landesverfassung in gesetzlich geregelten Verfahren in Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung. Die Entscheidungen ergehen regelmäßig durch neun Richterinnen und Richter. Drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind Berufsrichter. Drei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Bei drei weiteren Mitgliedern liegt diese Voraussetzung nicht vor. Für jedes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs wählt der Landtag einen Stellvertreter. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet unter dem Vorsitz seines Präsidenten. Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt neun Jahre, Wiederwahl ist möglich.

(c) LSG Baden-Württemberg, 24.07.2024

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