Hessens Justizminister Christian Heinz und die Sächsische Justizministerin Constanze Geiert haben an diesem Dienstag mitgeteilt, dass es den ersten Fall in Deutschland gibt, bei dem die Fußfessel nach dem spanischen Modell angewendet wird. „Zum ersten Mal wird die Fußfessel nach dem spanischen Modell in Sachsen angewendet. Bei der zu schützenden Person handelt es sich um die Ex-Frau des Täters, der bereits eine Haftstrafe verbüßt hat. Das Kontakt- und Annäherungsverbot wird nun bei ihm mithilfe der Fußfessel nach dem spanischen Modell kontrolliert. Heute ist ein guter Tag für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt“, sagten die beiden Justizminister und ergänzten: „Für uns ist klar, dass dies ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt sein kann. Wir wollen die neue so genannte DV-Technik zum Schutz vor häuslicher Gewalt weitreichender einsetzen, die Erfolge in Spanien sprechen für sich. Daher setzen wir uns für eine Änderung im Gewaltschutzgesetz ein.“ 

Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, im vergangenen Jahr eingeführt. Die Länder können sie in den Fällen der so genannten Führungsaufsicht schon jetzt anwenden. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die nach einer Haftstrafe angewendet werden kann. „So können wir das Schutzniveau der Opfer bereits jetzt bei der strafrechtlichen Führungsaufsicht signifikant erhöhen. Damit solche Fälle von häuslicher Gewalt gar nicht erst entstehen können, brauchen wir eine Änderung im Gewaltschutzgesetz, um mögliche Opfer präventiv zu schützen. Der Bundesrat hat sich mit Hessens Initiative eindeutig hierzu positioniert, jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagte Hessens Justizminister. 

Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) besteht darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden, sondern sich das zu schützende Opfer in Bewegung befindet. Die Überwachungstechnik der neuen Generation, die derzeit in Hessen eingeführt wird, bietet eine technische Lösung durch die sogenannte DV-Technik. Dabei trägt der Täter eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. „Die Fälle von häuslicher Gewalt steigen. Es ist klar, wir müssen mehr tun, um vermeintliche Opfer zu schützen. Daher freue ich mich sehr über den konstruktiven Austausch mit meinem hessischen Kollegen. Hessen setzt wichtige Impulse in dieser Frage. Ich bin sehr dankbar dafür, dass Hessen die neue DV-Technik bereits jetzt schon technisch bereitgestellt hat. Gemeinsam werden wir alles tun, dass es weniger Taten von häuslicher Gewalt gibt. Der heutige Tag ist dafür ein erster wichtiger Schritt“, sagte Sachsens Justizministerin.

HMdJ, 07.01.2025

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