„Seit nunmehr 14 Jahren sind anwaltliche Beratungsstellen fester Bestandteil der Justiz unseres Landes. Sie sind auch ein Garant dafür, dass die Justiz für alle da ist, eben auch für Menschen, die sich die Erstberatung von Anwältinnen und Anwälte nicht leisten können. Gerade Personen mit geringem Einkommen haben Schwellenängste, in eine Rechtsanwaltskanzlei zu gehen. Mit den kostenlosen Beratungsstellen erhalten auch sozial schwache Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert kompetente Beratungshilfe. Ich denke, dieses Angebot wird gerade auch in der Zeit steigender Energiepreise wichtig. Ich danke den Anwaltvereinen für ihr Engagement in den zehn anwaltlichen Beratungsstellen. Seit Bestehen haben sich mehr als 10.000 Rechtsuchende an die Beratungsstellen gewandt“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt am Rande ihres Besuchs auf dem 10. Greifswalder Anwaltstag.
Der Vorsitzende des Mecklenburg-Vorpommerschen Anwaltvereins, Rolf-Michael Eggert: „Wir sehen das Angebot unserer Beratungsstellen als wichtig an. Zu uns kommen Menschen mit den unterschiedlichsten rechtlichen Fragen. In den allermeisten Fällen können wir weiterhelfen, zumindest können wir die Rechtsuchenden an die richtige Stelle lotsen. Ich rechne damit, dass wir in naher Zukunft sehr viel mit Fragen von Energierechnungen oder angedrohten Stromsperren zu tun haben werden.“
Hintergrund:
Die Justiz Mecklenburg-Vorpommern bietet seit Juni 2008 in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anwaltvereinen eine kostenlose Beratungshilfe an. Es gibt solche Anwaltlichen Beratungsstellen an den Amtsgerichten Greifswald, Schwerin und Pasewalk sowie in der Zweigstelle Anklam des Amtsgerichts Pasewalk, der Zweigstelle Bergen des Amtsgerichts Stralsund, der Zweigstelle Demmin des Amtsgerichts Neubrandenburg und in den Rathäusern Malchin, Ueckermünde und Wolgast, aber auch in Ribnitz-Damgarten in der Beratungsstelle im Begegnungszentrum JAM.
Die anwaltliche Beratungshilfe umfasst insbesondere die Bereiche des Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrechts. In etwa drei Viertel der Fälle konnten die Anwälte vor Ort abschließend beraten. Nur in wenigen Fällen musste die Beratung wegen fehlender Bedürftigkeit der Rechtsuchenden abgelehnt werden. Die Anwaltlichen Beratungsstellen sind jeweils dienstags (in Malchin den ersten Dienstag im Monat) in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die bedürftigen Rechtsuchenden benötigen auch keinen Beratungshilfeschein. Auch die sonst üblichen Gebühren fallen nicht an, denn die Hilfe in den Anwaltlichen Beratungsstellen ist kostenfrei.
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