Das Landgericht Mühlhausen stellt zum 15. März 2022 teilweise auf elektronische Aktenführung um. Konkret werden ab diesem Datum sämtliche neu anzulegenden Verfahrensakten der Zivilkammern sowie der Kammer für Handelssachen ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt.
„Damit wird bereits am fünften Gericht die elektronische Gerichtsakte in der Thüringer Justiz eingeführt“, erläutert Justizminister Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen).
Inzwischen werden an vier weiteren Thüringer Gerichten Verfahrensakten erfolgreich elektronisch geführt, darunter an den Landgerichten Meiningen und Gera mit erstinstanzlichen Verfahren der Zivil- und Handelskammern, dem Oberlandesgericht mit Zivilverfahren der ersten und zweiten Instanz sowie dem Verwaltungsgericht Weimar.
Die elektronische Aktenführung soll nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab 1. Januar 2026 in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für neue Verfahren bundesweit verbindlich sein. Diese anstehenden Veränderungen wirken sich in der Thüringer Justiz für etwa 3500 Bedienstete aus. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister, Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden im Rahmen eines landesweiten Projektes auf die Umstellung vorbereitet. Neben erheblichem Schulungsaufwand sowie einer umfassenden Anpassung der technischen Ausstattung der Arbeitsplätze und der Sitzungssäle, ist die Einführung einer elektronischen Akte insbesondere durch eine Vielzahl von notwendigen rechtlichen und organisatorischen Änderungen geprägt.
Nachdem im Januar 2022 die Pflicht in Kraft getreten ist, Schriftsätze von Rechtsanwälten, Behörden oder anderen sogenannten professionellen Einreichern ausschließlich elektronisch zu übersenden, besteht mit der Einführung der elektronischen Verfahrensakte nunmehr auch am Landgericht Mühlhausen das entsprechende Pendant, um die Akten vollständig elektronisch (ohne Ausdruck der Schriftsätze) weiterführen zu können.
„Diese Gesetzesänderung verdeutlicht nun auch die Notwendigkeit der Einführung von eAkten im Geschäftsbereich. Für externe Verfahrensbeteiligte wie Rechtsanwälte oder Sachverständige wirkt sich die Umstellung der Aktenführung jedoch kaum aus, allenfalls verändert sich die Form der Akteneinsicht“, so Minister Adams abschließend.
Quelle: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 14. März 2022