Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage bei dem Landgericht in Oldenburg gegen einen im hiesigen Landgerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt wegen des Verdachts der gewerbsmäßig begangenen Untreue in einem Fall erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Angeschuldigten vor, auf Grundlage eines zivilrechtlich geschlossenen Vergleichs zwischen seiner Mandantschaft und einer anderen Partei Gelder in Höhe von rund 400.000 Euro für seine Mandantschaft erhalten zu haben. Entgegen der ihm bekannten Pflicht habe der Angeschuldigte die Summe aber nicht ausgekehrt, sondern den Mandanten hingehalten, während er das Geld zum Bestreiten seines Lebensunterhalts und zur Aufrechterhaltung seines Kanzleibetriebs verwendet habe. Zu einer Auskehrung des Geldes sei es schlussendlich nicht gekommen.
Sofern ein entsprechender Tatnachweis der gewerbsmäßigen Untreue geführt werden kann, sieht der Gesetzgeber die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei bestehendem Bezug zur beruflichen Tätigkeit kann daneben ein Berufsverbot verhängt werden.
(c) StA Oldenburg, 18.06.2024