Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) ermitteln gegen bislang neun Syrer wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und des Verstoßes gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich seit 2022 zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen zu haben mit dem Ziel der Einrichtung und des Betriebes eines nicht registrierten Zahlungsdienstes nach dem Modell des sogenannten Hawala-Bankings zur Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.

Beim Hawala-Banking handelt es sich um ein bargeldbasiertes informelles Zahlungsverfahren auf Vertrauensbasis. Bei Hawaladaren kann Geld eingezahlt und nach Übermittlung eines Freigabecodes durch andere Hawaladare ausgezahlt werden. Der Hawaladar erhält für die Transaktion eine Provision. Ein- und Auszahlungen können an beliebigen Orten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Die Bargeldbestände der Hawaladare werden dabei verrechnet, so dass es nicht unbedingt zu einem physischen Bargeldtransfer kommen muss. Auf diese Weise können Geldflüsse anonymisiert und die Herkunft der Gelder verschleiert werden.

Der Verdacht ergab sich im vorliegenden Verfahren bei bundespolizeilichen Ermittlungen in einem anderen Verfahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Das beschriebene Hawala-System soll dort auch für die Zahlung von Schleuserlöhnen genutzt worden sein. 

Die heutigen Maßnahmen richteten sich gegen sechs in Leipzig wohnhafte syrische Staatsangehörige zwischen 17 und 49 Jahren sowie gegen einen syrischen Staatsangehörigen im Alter von 28 Jahren aus Berlin. 

Gegen drei in Leipzig wohnhafte Syrer im Alter von 17, 19 und 49 Jahren wurden vorab vom Amtsgericht Dresden erlassene Untersuchungshaftbefehle vollstreckt. Die drei festgenommenen Beschuldigten sollen am 29. August 2024 dem zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden. 

Darüber hinaus wurden in Leipzig ein Ladengeschäft, ein Gartengrund-stück sowie drei Wohnungen nach Beweismitteln durchsucht. In Berlin erfolgte die Durchsuchung einer Wohnung. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel, unter anderem Geschäftsunterlagen, Mobiltelefone, elektronische Speichermedien und Bargeld sichergestellt. Dabei kamen ein Bargeldspürhund sowie ein Datenträgerspürhund zum Einsatz. 

Die genaue Höhe der transferierten Gelder ist nun Gegensand weiterer Ermittlungen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass etwa 1,4 Millionen Euro gesetzeswidrig transferiert worden sein könnten. 

An den Maßnahmen waren insgesamt 166 Beamte der Bundespolizei beteiligt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

(c) Staatsanwaltschaft Leipzig, 28.08.2024

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