Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen einen 52jährigen ehemaligen Staatsanwalt aus Lübeck wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs zum Landgericht Lübeck erhoben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem bislang nicht einschlägig in Erscheinung getretenen Mann vor, sich im Frühjahr 2019 an seinem leiblichen Kind sexuell vergangen zu haben.
Die Anklage erfolgte, nachdem das Oberlandesgericht Schleswig entgegen der ermittelnden Staatsanwaltschaft und dem Generalstaatsanwalt einen hinreichenden Tatverdacht im Rahmen eines sogenannten Klageerzwingungsverfahren bejaht hatte. Zuvor war das Verfahren wegen Zweifel an der Schuldfähigkeit eingestellt worden, da nach Ansicht der Ermittlungsbehörden nach Anhörung von Gutachtern nicht sicher festzustellen war, dass der Angeschuldigte, der angibt, er sei geschlafwandelt, sich seiner Tat bewusst gewesen sei. Dies sei auch nach Ansicht des Strafsenates zwar nicht klar, müsse aber im Rahmen einer Hauptverhandlung abschließend geklärt werden.
Eine Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens steht noch aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
(c) Staatsanwaltschaft Kiel, 10.08.2023