Martin Renninger ist neuer Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL überreichte ihm im Rahmen einer Feierstunde seine Ernennungsurkunde und wünschte ihm für seine neue Position viel Erfolg und Freude. Martin Renninger war zuletzt ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Heilbronn und wechselt nun als Leiter an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wo er auf Franz-Josef Heering folgt.
Würdigung durch Ministerin Gentges
Ministerin Gentges erklärte: „Martin Renninger ist nicht nur ein Ermittler, wie er im Buche steht, sondern auch eine bemerkenswerte Führungskraft. Er steht für die Bediensteten der Behörde und für die Polizei als Anlaufstelle, Ansprechpartner und Ratgeber zur Verfügung. Neben seiner humorvollen Wesensart spürt man zugleich den energischen Ermittler, der sich in der staatsanwaltschaftlichen Praxis wohl fühlt und Herausforderungen geradezu sucht. Seine unerschöpfliche Einsatzfreude, zusammen mit einer nahezu grenzenlosen Belastbarkeit, machen ihn zu einer der zentralen Stützen unserer Justiz und zu genau der richtigen Wahl für die Leitung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim.“
Martin Renningers große Einsatzbereitschaft zeigte sich etwa in seinem Engagement für die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Polizei und Justiz in den Bereichen ComVor, eZweitakte und eStrafakte sowie für die Entwicklung und Abstimmung neuer Ermittlungsmethoden. Auch zur erfolgreichen Implementierung eines Modellprojekts zum beschleunigten Verfahren in Heilbronn hat er wesentlich beigetragen.
Beruflicher Werdegang
Martin Renninger wurde – nach Einstieg in die juristische Laufbahn beim Landgericht Heilbronn – 1994 bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn planmäßig. Bis auf eine Station bei dem Amtsgericht Heilbronn und die Erprobungsabordnung im Jahr 2003 bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart war er dort kontinuierlich tätig, seit Oktober 2015 als ständiger Vertreter des Behördenleiters.
MJ Baden-Württemberg, 04.12.2024