Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat im Zusammenhang mit einem Tatgeschehen vom 17.06.2023 am Hauptbahnhof Peine beim Landgericht Hildesheim die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens beantragt.
Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung und eine Bedrohung begangen zu haben. Dabei habe er sich am 17.06.2023 mit einer Armbrust bewaffnet zum Hauptbahnhof Peine begeben, wo er auf einen dort befindlichen Mann geschossen haben soll, in dessen Rücken der Pfeil dann stecken blieb. Während der Zeuge fliehen konnte, soll der Beschuldigte diesen verfolgt haben, wobei er auf seinem Weg einen weiteren Mann unter Vorhalt der Armbrust bedroht haben soll. Dabei habe er den Eindruck erweckt, dass er mit der geladenen Armbrust auf den Kopf des weiteren Zeugen schießen werde. Der Beschuldigte habe sich jedoch kurze Zeit später wieder auf die Verfolgung des verletzen Zeugen gemacht, den er dann im Bahnhofsgebäude angetroffen haben soll. Obwohl ihm eine weitere Schussabgabe möglich gewesen sein soll, habe er dann von der weiteren Tatausführung Abstand genommen. Anschließend kam es dann zur Festnahme des Beschuldigten.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Schussabgabe nunmehr als gefährliche Körperverletzung. Hinsichtlich eines versuchten Totschlages hat der Beschuldigte erkannt, dass die einmalige Schussabgabe nicht ausreichend ist, um den Tod des Zeugen herbeizuführen. Trotz der bestehenden Möglichkeit weitere Schüsse abzugeben, hat der Beschuldigte dann freiwillig weitere Handlungen eingestellt, sodass anzunehmen ist, dass er strafbefreiend vom versuchten Totschlag zurückgetreten ist.
Es wurde ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen. Im Rahmen der Erkrankung sei es zu Wahrnehmung von imperativen Stimmen gekommen, die den Beschuldigten zur Tötung von Menschen aufgefordert haben sollen.Das Sicherungsverfahren soll dazu dienen, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. In einem solchen befindet er sich bereits vorläufig aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Hildesheim. Diesbezüglich kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass weitere erhebliche Straftaten von dem Beschuldigten aufgrund der Erkrankung zu erwarten seien.
(c) Staatsanwaltschaft Hildesheim, 27.09.2023