Mit Verfügung vom 16.08.2023 hat die Staatsanwaltschaft Hannover ihr Prüfverfahren zur Aufnahme von Ermittlungen gegen den angeblich in Hannover aufhältigen iranischen Richter Hossein Ali Naeiri eingestellt.
Der Prüfung lag eine ursprünglich am 07.07.2023 beim Generalbundesanwalt (GBA) eingegangene Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck zugrunde, die von dort an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben wurde und mit der die Staatsanwaltschaft seit dem 18.07.2023 befasst war. In dieser Anzeige wurde auf den angeblichen Aufenthalt einer Person in Hannover zwecks medizinischer Behandlung im International Neuroscience Institut (INI) hingewiesen. Bei dieser Person solle es sich um einen iranischen Richter handeln, der 1988 einem iranischen Sondergericht angehört habe, das aufgrund einer Anordnung des damaligen Revolutionsführers Khomeini massenhaft Todesurteile verhängt habe, die anschließend auch vollstreckt worden seien.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat daraufhin umfangreiche Ermittlungen zu einem möglichen Aufenthalt der Person in Hannover veranlasst. Im Ergebnis haben die Ermittlungen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ergeben, dass sich die betroffene Person in Hannover aufhält oder aufgehalten hat.
Bereits am 07.07.2023 wurde von der Polizei Kontakt zu der Klinik aufgenommen und von dem leitenden Arzt mitgeteilt, dass sich derzeit kein iranischer Staatsbürger in der Klinik aufhalte und eine Person mit dem Namen des Betroffenen dort nicht bekannt sei.
In der Folge wurde die Klinik durch Polizeibeamte aufgesucht, wobei der diensthabende Arzt ebenfalls mitteilte, dass ihm die genannte Person nicht bekannt sei. Auch eine im klinikinternen Computersystem vorgenommene Suchabfrage verlief negativ.
Bei einem erneuten Aufsuchen der Klinik durch Polizeibeamte und der Befragung von weiteren Mitarbeitern ließen sich ebenfalls keine Erkenntnisse gewinnen, dass sich die Person dort aufgehalten habe. Insbesondere wurde der Gesuchte nach Vorlage eines Lichtbilds von keinem Mitarbeiter wiedererkannt.
Eine polizeiliche Überprüfung der Fluggastdatenspeicherung verlief ebenfalls negativ.
Das Auswärtige Amt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es über keine Hinweise verfüge, dass die Person in die Bundesrepublik eingereist ist oder ihr zu diesem Zweck die Botschaft in Teheran oder eine andere Auslandsvertretung ein Visum zur Einreise erteilt hat.
Zudem wurde bei dem Landeskriminalamt Niedersachsen angefragt, ob das geplante Entry/Exit System (EES) der EU bereits den Wirkbetrieb aufgenommen hat und es darüber Erkenntnisse geben könnte, wer sich derzeit in der EU aufhält, wann eine Person eingereist und wann sie wieder ausgereist ist. Das EES ist ein von der EU geplantes IT-Großsystem zur Überwachung von Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums. Die Antwort verlief allerdings negativ, weil das System seinen Betrieb noch nicht aufgenommen hat.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung abgesehen.
(c) Staatsanwaltschaft Hannover, 29.08.2023