Die Staatsanwaltschaft Hannover hat die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Büroleiterin in der niedersächsischen Staatskanzlei eingestellt.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung der hierfür relevanten Vorgänge aus der Staatskanzlei und des Finanzministeriums haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sowohl anlässlich der Einstellung der Büroleiterin und Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 des TV-L als auch bei der später beschlossenen rückwirkenden außertariflichen Besoldung entsprechend Stufe B2 bewusst pflichtwidrig, also vorsätzlich, gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.

Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen, die u.a. nach zwei gegensätzlichen eingeholten verwaltungsrechtlichen Rechtsgutachten nach wie vor streitig ist, hatte die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer ausschließlich strafrechtlichen Prüfung nicht zu entscheiden.

Anlass für die Prüfung war die bisherige Presseberichterstattung zu einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Büroleiterin und ein erstes dazu vorgelegtes Rechtsgutachten, nach dem sowohl die Einstellung als auch die nachträgliche Höherstufung der Besoldung der Büroleiterin rechtswidrig gewesen sein soll.

(c) Staatsanwaltschaft Hannover, 24.06.2024

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