Wegen einer gemeinschaftlichen Straftat nach dem Abfallverbringungsgesetzes hat die Staatsanwaltschaft Hamburg drei Personen vor dem Landgericht Hamburg angeklagt.
Den Beschuldigten H. und S. (Prokuristinnen einer Schiffsbetreibergesellschaft) wird vorgeworfen, ein Containerschiff an einen sogenannten „Cash Buyer“ veräußert zu haben, um es von ihm verschrotten zu lassen. Dabei sollen die Beschuldigten gewusst haben, dass das Schiff letztendlich in Indien unter Bedingungen abgewrackt werden sollte, die nicht den üblichen Umweltstandards entsprachen.
Der Beschuldigte D. soll den Verkauf des Containerschiffes und dessen Verbringung nach Alang in Indien organisiert haben. Laut Anklage bot er das 2001 gebaute Schiff in Absprache mit H. und S. zunächst weltweit zur Entsorgung an, bevor er es am 16.12.2016 zum Preis von rund 4.776.000,- US Dollar an den „Cash Buyer“ mit Sitz in Hongkong verkaufte. Außerdem soll D. den Kapitän des Containerschiffes angewiesen haben, es in Alang auf den Strand zu fahren, wo es anschließend verschrottet wurde.
Zur fraglichen Zeit soll das fast 213 Meter lange Schiff rund 14.000 Tonnen gefährlicher Abfälle enthalten haben, darunter fast 500 kg Bleiakkumulatoren, 970 Tonnen Mineralölabfälle und 13.000 Tonnen Abfälle aus Metallen und Metalllegierungen.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt für sämtliche Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
(c) Staatsanwaltschaft Hamburg, 26.09.2023