Das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Prof. Dr. Voigt wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit der Tätigkeit als „Digital Campaign Manager“ der European People’s Party mi Jahr 2019 ist mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 10.11.2023 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, da sich mi Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen der Tatverdacht nicht bestätigt hat.

Hintergrund der Ermittlungen war die Frage ob Voigt im Europawahlkampf 2019 unzulässigen Einfluss darauf genommen hat, dass ein in Jena ansässiges Unternehmen einen Auftrag der Europäischen Volkspartei (EVP) bekommen hatte.

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