Am 29. Januar 2025 wird in der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt. Das bedeutet, dass fast alle ab heute neu bei der Staatsanwaltschaft Dresden oder der Polizeidirektion Dresden eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt werden. Die E-Akte dient der engen Einbettung der Justiz und der Polizei als staatliche Leistungserbringer in die digitale Welt. Sie ermöglicht neben dem elektronischen Zugang zur Justiz und Polizei auch den medienbruchfreien Verkehr zwischen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten sowie die unkomplizierte Bearbeitung der – immer zahlreicher und wichtiger werdenden – digitalen Beweismittel.
Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer:
»Mit dem heutigen Tag hat die Digitalisierung in der sächsischen Justiz auch die Staatsanwaltschaft Dresden erreicht. Mit der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe bei der Staatsanwaltschaft im großen Umfang ändern. Damit ist für alle Mitarbeiter ein grundlegender Wandel in ihrer persönli-chen Arbeitswelt verbunden. Das betrifft uns alle in gleicher Weise in allen Laufbahngruppen, vom Geschäftsstellenmitarbeiter bis zum Behördenleiter.
Ich bin überzeugt, dass die elektronische Akte ähnliche Veränderungen mit sich bringen wird wie vor Jahrhunderten die Einführung des Buchdrucks. Ein Quantensprung beim Einsatz der Computertechnik innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen meiner Behörde.
Durch ihr Engagement, ihren Einsatz und ihren Fleiß haben sie die reibungslose Einführung der elektronischen Akte bei der Staatsanwaltschaft Dresden erst ermöglicht.«
Vorbereitung der Einführung der E-Akte
In Vorbereitung der elektronischen Aktenführung erfolgte eine Neuausstat-tung der Arbeitsplätze bei der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden. Zusätzlich wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Wochen intensiv geschult, um den Einstieg in die elektronische Aktenwelt zu erleichtern. Ergänzende Workshops werden in den nächsten Wochen und Monaten stattfinden.
Polizeipräsident Lutz Rodig:
»Um heute erste digitale Akten an die Dresdner Staatanwaltschaft versenden zu können, digitalisierten wir seit Jahresbeginn in Bearbeitung befindliche Ermittlungsakten. Vor dem Hintergrund haben wir im Januar knapp 8.500 Papierblätter eingescannt.«
Änderungen für die Bürgerinnen und Bürger
Für die an den Verfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürger werden sich nur wenige Änderungen ergeben. Es ist bereits bisher möglich über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) sicher mit der Staatsanwaltschaft Dresden zu kommunizieren.
Neuerungen ergeben sich für die Akteneinsicht. Diese erfolgt in elektronisch geführten Verfahren online über das „Akteneinsichtsportal“ (www.akteneinsichtsportal.de). In der Regel erhalten die Bürgerinnen und Bürger dann für die Akteneinsicht einen Brief mit einem Zugangscode zu einer bestimmten Akte, die zuvor im Akteneinsichtsportal bereitgestellt wurde. So können sie für einen bestimmten Zeitraum die Akte oder Aktenteile als Datei zur Einsicht aufrufen.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Zugriff verfügen (kein Computer, kein Internet) können an einem gesonderten Akteneinsichtsplatz der Staatsanwaltschaft Dresden auf das Portal zugreifen.
Ökologischer Nutzen der E-Akte
Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer:
»Bei der Staatsanwaltschaft Dresden werden durch die E-Akte perspektivisch pro Jahr 1,1 Millionen Blatt Papier und etwa 100.000 Aktendeckel aus Pappe eingespart.“
Polizeipräsident Lutz Rodig:
»Mit der Einführung der elektronischen Akte schaffen wir die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Strafverfolgung. Sie ermöglicht uns, Verfahren effizienter und transparenter zu führen. Das ist ein Fortschritt, der sowohl der Strafverfolgung als auch unserer ökologischen Verantwortung gerecht wird.«
Staatsanwaltschaft Dresden, 29.01.2025