Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen eine 33-jährige Deutsche Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u. a. wegen schwerer Brandstiftung in drei Fällen und versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen erhoben.
Der Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.08.2022 gegen 18:00 Uhr eine im Hausflur des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresden stehende Kiste mit Altpapier entzündet zu haben. Durch den entstehenden Brand wurden eine Wand und die Eingangstür des Mehrfamilienhauses beschädigt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von ca. 2.000 Euro.
Am 31.08.2022 soll die Beschuldigte gegen 17:30 Uhr ein im Keller des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresdenstehendes Polstermöbel angezündet haben. Aufgrund der Rauchentwicklung mussten alle Haubewohner evakuiert werden. Durch den Brand wurden zudem Stromkabel und Wasserrohre beschädigt, so dass alle Wohnungen bis zum 26.09.2022 nicht mehr bewohnbar waren. Durch den Brand entstand ein Sachschaden von ca. 85.000 Euro.
Am 29.09.2022 soll die Beschuldigte gegen 16:30 Uhr einen im Fahrradkeller des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresden abgestellten Kinderwagen in Brand gesetzt haben, der vollständig ausbrannte. Das Feuer konnte durch einen Mieter gelöscht werden, der mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus verbracht werden musste. Zu einem Übergreifen des Brandes auf das Gebäude kam es nicht.
Am 02.01.2023 soll die Beschuldigte gegen 19:40 Uhr im Trockenraum des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresden einen Bettdeckenbezug entzündet haben. Da der Brand schnell entdeckt wurde, konnte er umgehend gelöscht und ein Übergreifen auf das Gebäude verhindert werden.
Am 03.01.2023 soll die Beschuldigte gegen 14:40 Uhr im Keller des Mehrfamilienhauses Birkwitzer Weg 27 in Dresdeneinen Gegenstand in einer Kellerbox angezündet haben. Der Brand breitete sich im Keller aus. Durch den Brand wurden zudem Wasser- und Abwasserleitungen beschädigt, so dass alle Wohnungen bis zum 22.02.2023 nicht mehr bewohnbar waren. Es entstand ein Sachschaden von ca. 97.000 Euro.
Die Beschuldigte wurde am 03.01.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.01.2023 Haftbefehl gegen die Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Beschuldigte ist bereits vorbestraft und stand unter Bewährung. Sie hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
©️ Staatsanwaltschaft Dresden, 19.05.23