Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 22-jährigen Tunesier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11.03.2023 gegen 10:00 Uhr eine zur Tatzeit 39-jährige Geschädigte in der Parkanlage An der Herzogin Garten in Dresden vergewaltigt zu haben, wobei er ein Taschenmesser mit sich geführt haben soll. Der Beschuldigte und die Geschädigte hatten sich kurz zuvor am Rande einer Party kennengelernt.
Der Beschuldigte wurde am 11.03.2023 kurz nach der Tat von der Polizei vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden am 12.03.2023 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
(c) Staatsanwaltschaft Dresden, 11.07.2023