Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe hat die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen vier Wachleute wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl geführt.


Gegenstand der Ermittlungen waren teils Handlungen im Vorfeld des Einbruchs (mögliche Übergabe von sicherheitsrelevanten Unterlagen an die Täter und Nicht-Scharfschalten eines bestimmten Alarmsensors), teils der Vorwurf, die Betreffenden hätten im Zusammenhang mit dem Einbruch nicht adäquat reagiert und den Diebstahl nicht verhindert.


Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen konnte ein hinreichender Tatverdacht gegen keinen der vier Beschuldigten begründet werden, so dass die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr die Ermittlungsverfahren gegen alle vier Beschuldigte gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt hat.


Weder die Übergabe von Unterlagen noch persönliche Kontakte zwischen den Wachleuten zu den sechs Angeklagten im laufenden Prozess wegen des Einbruchs waren im Zuge der Ermittlungen nachweisbar. Bei Durchsuchungsmaßnahmen wurden relevante Gegenstände in Bezug auf den Einbruch in das Grüne Gewölbe nicht gefunden. Auch anderweitige Hinweise auf zielgerichtete Unterstützungshandlungen haben sich im Rahmen der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts nicht ergeben.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden, Pressemitteilung vom 11. November 2022

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