Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Chemnitz Frank Heinrich tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 in den Ruhestand.

Frank Heinrich wurde 1958 in Singen geboren. Nach erfolgreichem Abschluss beider juristischer Staatsexamen begann er seine berufliche Laufbahn am 1. Oktober 1991 als Richter auf Probe beim Freistaat Sachsen. Nach Stationen beim Amtsgericht Pirna und der Staatsanwaltschaft Dresden wurde er zum 1. Oktober 1994 zum Richter am Landgericht beim Landgericht Dresden ernannt. Zum 1. Januar 1997 wurde Herr Heinrich an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt, wo er zunächst zum Staatsanwalt als Gruppenleiter und zum 1. Januar 2000 zum Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Ab Juli 2005 erfolgte eine etwa einjährige Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Im Jahr 2007 wurde er zunächst im Abordnungswege mit den Aufgaben des stellvertretenden Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Bautzen betraut, bevor er an diese Behörde versetzt und zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts ernannt wurde. Zum 1. April 2009 wurde er an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt und war dort als stellvertretender Behördenleiter und Abteilungsleiter tätig. In der Folge wurde er mit Wirkung vom 1. Juni 2013 zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt und an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden versetzt. 

Seit dem 1. August 2018 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Dezember 2024 bekleidete Herr Heinrich das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Chemnitz. 

Bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz sind 216 Mitarbeiter/innen tätig, davon 62 Staatsanwälte/Staatsanwältinnen.

SMJusDEG, 30.12.2024

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