Eine 24-Jährige soll im Jahr 2021 unbefugt Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron an drei Kundinnen vorgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen sie nun wegen drei Fällen der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Über ihren Instagram-Account soll die Angeschuldigte angeboten haben, Hyaluronsäure unter die Gesichtshaut zu injizieren. Eine solche Behandlung darf nur durch Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erfolgen.

Gegenüber drei Kundinnen, die diese Dienstleistung in der Wohnung der Angeschuldigten in Kreuzberg zwischen dem 3. und dem 9. Juli 2021 in Anspruch nahmen, soll sie sich daher auch wahrheitswidrig als Heilpraktikerin ausgegeben haben. Über die Risiken einer solchen Behandlung hingegen soll sie sie nicht aufgeklärt haben, weshalb diese auch nicht wirksam in diese einwilligen konnten. Die Kundinnen, die zwischen 70 und 350 Euro für die Behandlungen zahlten, sollen in der Folge Schmerzen, Hämatome, Blutungen und Schwellungen im Gesicht erlitten haben.

Staatsanwaltschaft Berlin, 03.12.2024

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