Eine Auseinandersetzung um „TikTok“-Videos soll sich binnen drei Monaten derart verselbständigt haben, dass sich ein 28-Jähriger nun wegen eines am 30. Oktober 2021 versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Berlin verantworten muss.
Der in Berlin wohnhafte Angeschuldigte und das damals 31 Jahre alte Tatopfer sollen seit Jahren miteinander bekannt sein und gemeinsam Videos für das Videoportal „TikTok“ erstellt haben. Im Rahmen einer Diskussion zum Umgang mit einer Frau in einem der Videos soll der spätere Geschädigte dem Angeschuldigten offenbart haben, dass er intime Bildern und Videos von diesem und seiner Partnerin besitze. Das soll er auch dadurch belegt haben, dass er dem Angeschuldigten eines dieser Videos über den Messaging-Dienst „Snapchat“ zuschickte. Der Angeschuldigte befürchtete nun wohl eine Veröffentlichung des Bildmaterials – und somit die Verletzung seiner persönlichen Ehre wie auch der Ehre seiner Partnerin.
Als der in Paderborn wohnende Geschädigte Ende Oktober 2021 in Berlin war, kam es zu einem Zusammentreffen. Der Angeschuldigte soll vor einer Bar in Tempelhof mit einem Messer mehrfach auf den Oberkörper des Geschädigten und den Hals eingestochen und ihn erheblich verletzt haben, wobei er dessen Tod jedenfalls billigend in Kauf genommen haben soll. Selbst als dieser schon in die Bar geflüchtet war, soll der Angeschuldigte versucht haben hinterherzukommen.
Selbst nach der Tat spielten die sozialen Medien eine Rolle: Der Bruder des Geschädigten veröffentlichte ein Video von der Tat, der Angeschuldigte soll sich daraufhin auf „Instagram“ damit gebrüstet haben.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 28. Oktober 2022