Um seine möglicherweise zukünftige Schwiegermutter zu beeindrucken, soll ein inzwischen 29 Jahre alter Mann im Juli 2022 einen ungewöhnlichen Weg beschritten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn jetzt Anklage wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft und Vortäuschen einer Straftat erhoben.
Am 20. Juli 2022 soll der Angeschuldigte angezeigt haben, dass er am Tag zuvor von einem anderen Mann den Auftrag erhalten habe, eine Frau zu töten. 50.000 Euro, so behauptete er, seien ihm dafür angeboten worden. Auch in einer späteren ausführlichen Vernehmung soll er diese – tatsächlich frei erfundenen – Angaben wiederholt haben. In der Folge war eine Mordkommission einen ganzen Arbeitstag damit beschäftigt, dem Hinweis nachzugehen, die Wohnung und die Geschäftsanschrift des angeblichen Auftraggebers zu durchsuchen und diesen auch für mehr als zehn Stunden vorläufig festzunehmen.
Bei dem von dem Angeschuldigten gegenüber der Polizei benannten angeblichen Opfer handelte es sich um die Mutter des Mädchens, in das der Angeschuldigte verliebt war. Den vemeintlichen Mordauftrag soll er deshalb angezeigt haben, weil er die Mutter beeindrucken wollte, die zuvor eine Beziehung mit dem vermeintlichen Auftraggeber geführt hatte, sich mit diesem allerdings zerstritten hatte.
Ob sich die Schwiegermutter in spe tatsächlich dadurch wie erhofft hat beeindrucken lassen, ist nicht bekannt.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 19.06.23