Ein 71-Jähriger soll seine 59-jährige pflegebedürftige Ehefrau getötet haben, da er mit ihrer Pflege überfordert gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat deshalb nun Anklage wegen heimtückischen Mordes zum Landgericht Berlin erhoben.
Im Jahr 2022 erlitt die Frau einen Schlaganfall und war deshalb rechtsseitig gelähmt. Der Mann soll sich, zwar teilweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes, aber hauptsächlich alleine um seine Ehefrau und zudem um den Haushalt gekümmert haben. Damit soll er sich zunehmend überfordert gefühlt haben.
Deswegen habe der Angeschuldigte am 29. Dezember 2023 seine Ehefrau unter einem Vorwand in ein Zimmer der gemeinsam bewohnten Wohnung gelockt, in dem er bereits einen Hammer und ein Messer bereitgelegt hatte. Dort soll er zunächst mehrmals mit dem Hammer auf den Kopf der Frau eingeschlagen haben, bis diese zu Boden gegangen sei. Da die Frau aber noch geatmet habe, habe er sie dann mit einem Kabel erdrosselt und mehrmals mit einem Messer auf sie eingestochen. Die 59-Jährige sei an einem Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbruch sowie den Stichverletzungen verstorben.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 31. Dezember 2023 durchgehend in Untersuchungshaft.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 04.04.2024