Gegen drei Beschuldigte, die in der Silvesternacht vorläufig festgenommen worden waren, erließ ein Ermittlungsrichter am Abend des 1. Januar 2024 entsprechend den Anträgen der Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehle:
Ein 22 Jahre alter Mann soll unbefugt eine Schreckschusswaffe und Pyrotechnik verwendet haben und einen Gegenstand – vermutlich das Magazin der Schreckschusswaffe – auf einen Polizeibeamten geworfen haben, der dadurch eine Platzwunde unter dem Auge erlitt. Er befindet sich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Untersuchungshaft.
Ein 17-Jähriger soll in der Rathausstraße in Mitte mit Pyrotechnik auf Polizeibeamte geschossen haben. Ein Polizeibeamte wurde dabei auch getroffen, verblieb aber im Dienst. Haftbefehl wurde wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erlassen, der Beschuldigte aber vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
Ebenfalls Haftbefehl und Haftverschonung erging gegen einen 23 Jahre alten Mann wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er soll in der Lipschitzallee in Neukölln aus einer Menge von etwa zwanzig teilweise vermummten Personen mindestens dreimal mit einer Schreckschusswaffe auf Polizeibeamte geschossen haben. Das Hörvermögen eines Polizeibeamten wird seitdem durch einen Pfeifton erheblich beeinträchtigt. Außerdem soll er am Rücken und an der Wade getroffen worden sein. Der anschließenden Festnahme soll sich der Mann dann widersetzt haben, wodurch sich der Beamten noch eine weitere Verletzung an der Hand zugezogen haben soll.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 03.01.2024