Weil sie entgegen der gesetzlichen Verpflichtung als Vermieter eines Wohnhauses in Pankow keine Rauchmelder installiert hatten, hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen 55 Jahre alten Mann und dessen 80-jährige Mutter nun wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben.
Die Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern hätte gemäß der Bauordnung Berlin von den beiden Angeschuldigten als Eigentümern des Mietshauses bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden müssen. Dies sollen die beiden allerdings nicht getan haben. Als es in der Nacht zum 31. Juli 2021 zu einem Brand im Seitenflügel des Hauses gekommen sei, soll dieser wegen der fehlenden Rauchmelder zunächst unentdeckt geblieben sein. Der Brand habe sich so durch das Treppenhaus auch auf die darüberliegenden Stockwerke ausbreiten können, wodurch vier Bewohner des Hauses sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten und zum Teil erhebli-che Brandverletzungen erlitten haben sollen.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 22.04.2024