Gegen einen 66 Jahre alten Rechtsanwalt aus Berlin, der den Staatsanwaltschaften Berlin und Frankfurt (Oder) Ermittlungsakten nicht zurückgebracht hat, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun wegen Verwahrungsbruchs in vier Fällen Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Zwischen dem 21. Februar 2022 und dem 11. Mai 2022 sollen dem Rechtsanwalt auf seine Akteneinsichtsanträge hin originale Ermittlungsakten in vier Verfahren übersandt worden sein. Üblicherweise sollte dieser kopieren, was er davon für seine Handakte benötigt, und die Akten dann zurücksenden. Das soll hier nicht erfolgt sein ‑ und so konnten auch nicht die Ermittlungen fortgesetzt werden. Auch auf diverse schriftliche Aufforderungen soll der Mann nicht reagiert haben. Am 10. Januar 2023 schließlich holte sich die Staatsanwaltschaft Berlin die Akten zurück ‑ indem sie die Kanzleiräume durchsuchen und die eigenen Akten sicherstellen ließ.
Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 30. März 2023
§ 133 des Strafgesetzbuches (StGB): Verwahrungsbruch
(1) Wer Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in dienstlicher Verwahrung befinden oder ihm oder einem anderen dienstlich in Verwahrung gegeben worden sind, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder der dienstlichen Verfügung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Dasselbe gilt für Schriftstücke oder andere bewegliche Sachen, die sich in amtlicher Verwahrung einer Kirche oder anderen Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts befinden oder von dieser dem Täter oder einem anderen amtlich in Verwahrung gegeben worden sind.
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.