Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat am 20. Juni 2023 Anklage zum Landgericht Berlin gegen einen 45‑jährigen russischen Staatsangehörigen u.a. wegen eines versuchten Tötungsdelikts und versuchter schwerer Brandstiftung erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, Ende April 2022 eine sog. unkonventionelle Spreng‑/Brandvorrichtung (USBV) in dem Kellerschacht eines Mehrfamilienhauses, das von Mitarbeitern einer russischen Nachrichtenagentur bewohnt wurde, mit dem Ziel einer nachfolgenden Inbrandsetzung platziert zu haben. Aus nicht geklärten Gründen zündete der Brandsatz nicht. Er wurde erst Tage später in dem Kellerschacht entdeckt und von Spezialisten des Landeskriminalamtes entschärft.

Der 45‑Jährige betrieb bis zu seiner Verhaftung am 14. Dezember 2022 öffentlichkeitswirksame Aktionen gegen den russischen Präsidenten und dessen Regime, wie bspw. ein Protestcamp vor der russischen Botschaft in Berlin. Kurz nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine hatte der Mann in sozialen Medien über das später betroffene Wohnhaus berichtet und erklärt, dass von dort „Krieg gegen uns alle“ geführt werde. Der Angeschuldigte soll in der Oppositionsszene allerdings nicht unumstritten gewesen sein.

Dem Angeschuldigten werden darüber hinaus weitere Taten – u.a. die betrügerische Erlangung von „Corona-Beihilfen“ sowie die Manipulation einer Gas‑ und einer Stromleitung in seiner Mietwohnung – vorgeworfen.

Der Angeschuldigte bestreitet die Taten und behauptet, Opfer einer Intrige russischer Nachrichtendienste geworden zu sein. Die umfangreichen Ermittlungen haben dafür jedoch keine Anhaltspunkte erbracht.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 10.07.2023

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