Eine 28-Jährige soll, um sich erfolgreich bei der Polizei Berlin bewerben zu können, einem Polizeibediensteten ein gemeinsames Abendessen oder Geschlechtsverkehr angeboten haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen sie nun wegen Bestechung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.

Im Jahr 2022 soll die Angeschuldigte sich als Kriminalbeamtin beworben heben. Nachdem sie den dafür erforderlichen Sporttest schon zuvor nicht bestanden hatte, sollte sie am 20. Oktober 2022 einen zweiten (und letzten) Versuch wahrnehmen. Das erfolgreiche Bestehen des Tests ist Einstellungsvoraussetzung. Auch beim zweiten Versuch soll es ihr aber nicht gelungen sein, den Hindernisparcours binnen der Maximalzeit von vier Minuten zu bewältigen.

Daraufhin soll sie dem Polizeibediensteten, der den Test abgenommen hatte, angeboten haben, mit ihm Essen zu gehen oder Geschlechtsverkehr zu haben, wenn er die Testergebnisse zu ihren Gunsten anpasse. Sie bräuchte den Job wegen eines offenen Studienkredits dringend.

Auch mit diesem alternativen Vorgehen hatte sie keinen Erfolg: Der Zeuge soll ihr Angebot abgelehnt und statt des erhofften falschen Einstellungstestbescheids eine dienstliche Meldung über den mutmaßlichen Bestechungsvorfall verfasst haben.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 17.09.2024

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