Ein inzwischen 21 Jahre alter Mann, der zwischen November 2021 und 22. Dezember 2022 soziale Netzwerke einen regen Handel mit illegaler Pyrotechnik betrieben haben soll, muss sich laut einer An-klage der Staatsanwaltschaft zum Landgericht Berlin nun nicht nur wegen gewerbsmäßigen Sprengstoffhandels, sondern auch wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Waffengesetzverstößen und bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.
An 158 Erwerber soll der Mann im Tatzeitraum auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 4 nach entsprechenden Bestellungen über Instagram, Facebook, ebay, TikTok und Telegram verkauft haben. Bei der Verwendung einer der vom Angeschuldigten veräußerten „Kugelbomben“ soll – für den Angeschuldigten vorhersehbar – ein Mann am 1. Januar 2022 in Hennef schwerste Gesichtsverletzungen erlitten haben, an denen er verstarb, ein neben ihm stehender Mann soll erhebliche Verletzungen erlitten haben.
Bei einer Durchsuchung bei dem Angeschuldigten am 22. März 2023 soll dann nicht nur ein weiterer Verkaufsvorrat von rund 23 Kilogramm illegaler Pyrotechnik aufgefunden worden sein, sondern auch noch rund 500 Gramm Marihuana – neben einem Fundus aus sieben Spring und zwei Butterflymessern, sechs Schlagringen, einer Harpune und einer Armbrust.
Einen Teil des bei ihm befindlichen Sprengstoffs soll der Angeschuldigte am 21. November 2021 auch einmal für sich verwendet haben, als er mit einem Mittäter in Reinickendorf einen Zigarettenautomaten aufgesprengt haben soll. An dem Automaten soll so ein Sachschaden in Höhe von 2.300 Euro entstanden sein.
Der Angeschuldigte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten am 5. April 2023 in Untersuchungshaft genommen, seit dem 17. April 2023 ist er vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft verschont.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 24.07.2023