Ein inzwischen 44 Jahre alter Rechtsanwalt soll rund um den Jahreswechsel 2021/2022 versucht haben, sich einen Doktortitel zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn nun wegen Titelmissbrauchs sowie wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung Anklage zum Amtsgericht Tiergarten erhoben.
Der Jurist soll zunächst am 21. Dezember 2021 bei der Beantragung eines neuen Personalausweises beim Bürgeramt Steglitz-Zehlendorf behauptet haben, er habe zum „Dr. iur.“ promoviert, um so den angeblichen erworbenen akademischen Grad im neuen Personalausweis verzeichnen zu lassen.
Nachdem dies mangels Nachweises nicht gelungen war, soll er am 31. Januar 2022 dann einen neuen Versuch gestartet und dabei beim Bürgeramt eine gefälschte Promotionsurkunde der Universität Jena vorgelegt haben, um so – letztlich vergeblich – die Eintragung des Titels nicht nur im Personalausweis, sondern auch im Melderegister zu erreichen.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 26.04.2024