Gegen einen mittlerweile 54 Jahre alten Geschäftsmann, der am 31. März 2021 die fünfzig Jahre alte Inhaberin eines Kosmetiksalons in Berlin-Charlottenburg getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit heimtückischem Mord aus Habgier zur Ermöglichung einer Straftat zum Landgericht Berlin erhoben.
Am Abend des 31. März 2021 soll der sich damals in finanziellen Schwierigkeiten befindliche Angeschuldigte die Frau in deren Wohnung von hinten durch mehrere Schläge mit einem Stein erheblich am Kopf verletzt haben. Anschließend soll er sie gewürgt haben, wodurch sie schließ-lich erstickte. Ihm soll es darauf angekommen sein, Wertgegenstände aus der Wohnung zu entwenden. Aus zwei Dosen soll er anschließend entsprechend Bargeld in unbekannter Höhe – möglicherweise rund 200.000 Euro, die die Geschädigte für den Erwerb einer Immobilie in Frankreich angespart hatte – sowie die Tageseinnahmen des Kosmetiksalons in Höhe von rund 2.300 Euro und das Mobiltelefon der Verstorbenen an sich genommen haben. Die Wohnung soll er bei Verlassen mit dem ebenfalls mitgenommenen Schlüssel der Frau hinter sich verschlossen haben.
Der Angeschuldigte bestreitet den Tatvorwurf. Er wurde am 2. April 2024 zunächst vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 3. April 2024 in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht beruht unter anderem darauf, dass DNA des Angeschuldigten in der Wohnung der Verstorbenen festgestellt werden konnte.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 08.08.2024