Ein heute 30-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, weil er gegen Zahlung von 200 Euro die Einstellung des gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens erreichen wollte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen ihn wegen des Tatvorwurfes der Bestechung erhoben.
Die Amtsanwaltschaft Berlin führte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung gegen den Angeschuldigten. In diesem Rahmen wurde ihm die Möglichkeit gegeben, sich schriftlich zum Tatvorwurf zu äußern. Der Mann soll daraufhin mit Schreiben vom 26. Mai 2023 um Einstellung des Verfahrens gebeten haben – und, wohl um seiner Bitte mehr Überzeugungskraft zu verleihen, dem Schreiben 200 Euro in bar beigefügt haben.
(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 23.08.2023