Das Sozialgericht Düsseldorf hat im Jahr 2022 die Umstellung auf die elektronische Akte abgeschlossen. Nachdem bereits im Jahr 2020 mit der Pilotierung der elektronischen Aktenführung begonnen und diese im Laufe des Jahres 2021 ausgebaut wurde, arbeiten seit Mai 2022 nunmehr alle Kammern elektronisch. Damit begründet das Sozialgericht Düsseldorf einen weiteren wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz. Weitere Sozialgerichte sind dem mittlerweile bereits gefolgt, und im Laufe des kommenden Jahres werden noch weitere Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit die elektronische Akte einführen.

Beim Sozialgericht Düsseldorf eingehende Verfahren werden ausschließlich elektronisch bearbeitet. Gleichwohl sind die klassischen Papierakten noch nicht vollumfänglich aus dem Gerichtsalltag verschwunden: In der Vergangenheit eingegangene Klagen werden neben der elektronischen Bearbeitung weiterhin in herkömmlicher Weise als Papierakte geführt. Mehr als die Hälfte der anhängigen Verfahren werden jedoch bereits ausschließlich elektronisch bearbeitet. Mit dem Rückgang der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ging im Jahr 2022 auch eine weitgehende Normalisierung des Gerichtsbetriebes einher. So war es dem Gericht wieder möglich, Besuchergruppen zu empfangen und auf diese Weise einen Einblick in den Gerichtsalltag zu vermitteln. Von der Wiedereröffnung der Gerichtskantine sowie der Bibliothek profitierten nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts, sondern auch die externen Besucher. Überdies konnte in den beiden bis dahin gesperrten kleinen Sitzungssälen der Sitzungsbetrieb wiederaufgenommen werden, was zu einem deutlichen Anstieg an durchgeführten Sitzungen führte: Wurden pandemiebedingt im Jahr 2021 noch 665 mündliche Verhandlungen und 986 Erörterungstermine durchgeführt, waren es im Jahr 2022 insgesamt 1.051 mündliche Verhandlungen und 1.235 Erörterungstermine. Insgesamt erreichten das Sozialgericht im vergangenen Jahr 11.379 Verfahren, wovon 824 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes darstellten. Rund 30% der eingegangenen Klagen entfielen dabei auf Rechtsstreitigkeiten nach dem Krankenversicherungsrecht. Ein Abebben der im Jahre 2018 begonnenen Klagewelle hinsichtlich der Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen ist damit bisher nicht zu verzeichnen.

Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 18. April 2023

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