Das Sozialgericht Düsseldorf hat im Jahr 2023 trotz um ca. 5 % gestiegener Eingangszahlen Bestände abbauen können.
Der Gesamtbestand betrug zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 16.159 Verfahren im Vergleich zu 16.985 Verfahren zum Ende des Geschäftsjahres 2022. Damit gelang es erstmals seit 2019 wieder, den Gesamtbestand an Gerichtsverfahren zu reduzieren.
Standen im Jahr 2022 11.379 Eingängen 10.941 Erledigungen gegenüber, waren es 2023 bei 11.982 Eingängen 12.809 Verfahren, die erledigt wurden, und damit etwa 17 % mehr als im Vorjahr. Während also 2022 ca. 4 % weniger erledigt wurde als einging, wurde 2023 ca. 7 % mehr erledigt als einging. Der Anteil der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betrug 884 Anträge, und damit ebenfalls ca. 7 % mehr als im Vorjahr.
Wie im Vorjahr entfielen ca. 32 % der Gesamteingänge auf das Krankenversicherungsrecht. Der Trend des Anstiegs an Verfahren aus dem Krankenversicherungsrecht hat sich zwar fortgesetzt, die Zahl der Eingänge betrug im vergangenen Jahr fast 11 % mehr im Vergleich zum Vorjahr. Eine extreme Klagewelle zum Jahreswechsel blieb jedoch aus. Der starke Anstieg beruhte im Wesentlichen auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Rechtsfrage, namentlich des maßgeblichen Zeitpunktes für die Erhebung von Prüfaufschlägen durch die Krankenkasse. Diese Rechtsfrage ist mittlerweile im Rahmen einer vom Sozialgericht Düsseldorf zugelassenen Sprungrevision durch das Bundessozialgericht geklärt, was zur unstreitigen Verfahrenserledigung führt. Unter anderem dadurch konnten in diesem Rechtsgebiet zahlenmäßig mehr Verfahren, und zwar ca. 4 % mehr, erledigt werden als eingingen. Im Vorjahr konnte zahlenmäßig hingegen lediglich ein Drittel der im Krankenversicherungsrecht eingehenden Verfahren erledigt werden.
Die Einführung der elektronischen Akte führte im Jahr 2023 dazu, dass es technisch möglich ist, Verhandlungen online durchzuführen, dass die Übersendung der Verwaltungsakten durch Verfahrensbeteiligte online erfolgen kann, und dass nach den Richterinnen und Richtern nunmehr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstellen teilweise im Homeoffice tätig sein können, was einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellt.
(c) SG Düsseldorf, 04.04.2024