Trotz der widrigen Rahmenbedingungen ist das Sozialgericht Dortmund auch im Jahr 2021 gut durch die Covid-19-Pandemie gekommen, sagt der noch neue Präsident des Sozialgerichts Dortmund Peter F. Brückner:
„Das Gericht konnte seinen Sitzungsbetrieb aufrechterhalten und seinem gesetzlichen Rechtsprechungsauftrag uneingeschränkt nachkommen. Die Zahl der anhängigen Verfahren konnte erfreulicherweise um fast 600 Verfahren reduziert werden.“
Dies ist den Anstrengungen und der Bereitschaft aller Beteiligten zu verdanken, die sich den mit der Covid-19-Pandemie verbundenen organisatorischen Hausforderungen auch auf neuen Wegen gestellt haben. Im gesamten Gerichtsgebäude wurden nicht nur die Hygiene- und Abstandsregelungen beachtet, sondern darüber hinaus die Möglichkeiten zur Telearbeit und zum Homeoffice erweitert. Sitzungssäle wurden mit modernster Videokonferenztechnik ausgestattet, so dass Sitzungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften auch online, in persönlicher Abwesenheit der Beteiligten vor Ort, stattgefunden haben. Präsenzbesprechungen wurden weitestgehend vermieden.
Vor welchen weiteren Herausforderungen die Covid-19-Pandemie den Geschäftsbetrieb des Sozialgerichts Dortmund in Zukunft noch stellen wird, bleibt abzuwarten. Offen ist vor allem, ob die mit der Pandemie verbundenen wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen zu einem Anstieg der Verfahren führen wird. Präsident Peter F. Brückner ist zuversichtlich:
„Wir hoffen, im nächsten Jahr noch besser für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein, weil wir im Jahr 2023 endlich auch in Dortmund die elektronische Akte einführen können.“
Quelle: Sozialgericht Dortmund, Pressemitteilung vom 28. April 2022