Mehr als 100 Milliarden Euro, das ist die unvorstellbar hohe Geldmenge, die laut Schätzung des Bundesfinanzministeriums in Deutschland jährlich „gewaschen“ wird – dreckiges Geld aus Drogen- und Waffenhandel, illegalen Finanztransaktionen und weiteren Straftaten. Wie gegen diese Art Kriminalität vorgegangen werden kann, welche aktuellen Entwicklungen es in dem Deliktfeld gibt? Genau diese Fragen stehen vom 4. bis 6. Juli im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten „Fachtagung der Länder im Nordverbund zur Geldwäsche“ in Bremen. Zum Nordverbund gehören Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Dazu Justizsenatorin Claudia Schilling: „Geldwäsche, der Begriff klingt fast harmlos. Dabei geht es um ein alles andere als sauberes, sondern vielmehr höchstkriminelles Geschäft. Letztlich werden so illegale Einnahmen aus Drogen-, Waffen- und Menschenhandel oder Profite der Organisierten Kriminalität auf dem Papier ‚legalisiert‘ und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Das Ausmaß an Geldwäsche ist eine echte Bedrohung für unsere Gesellschaft. Gerade deshalb hat sich das Bremer Justizressort in den vergangenen Jahren besonders für dieses Thema stark gemacht. Ich freue mich daher sehr, dass unsere Generalstaatsanwältin Wiebke Reitemeier jetzt, nach dem Auftakt im vergangenen Jahr bereits zum zweiten Mal eine hochkarätig besetzte Fachtagung zu diesem wichtigen Thema in Bremen organisiert. Auch bundesweit findet Bremen dafür viel Beachtung, denn Geldwäschebekämpfung ist für alle Länder von besonderer Bedeutung – zumal sich die Methoden der Geldwäscher immer weiterentwickeln.“
Die aktuelle Tagung richte ihren Blick daher nicht nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Hürden, sondern auch auf die sich verändernden Strukturen, berichtet Wiebke Reitemeier als Organisatorin der Veranstaltung: „Die Nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums hat als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter anderem anonyme Transaktionsmöglichkeiten, den Immobilien- und Banksektor sowie das internationale Finanztransfergeschäft ausgemacht. Auch und insbesondere diese Themen werden auf der Tagung eine Rolle spielen.“ So steht beispielsweise ein Vortrag zum Thema Hawala-Banking auf der Tagesordnung – einem Geschäftsmodell, das auf frühmittelalterliche Handelsgeschäfte des Vorderen und Mittleren Ostens zurückgeht. Heute hingegen steht Hawala für ein System, mit dem Bargeld „geldwäschefreundlich“ schnell, vertraulich, völlig anonym und kostengünstig auch über Grenzen hinweg transferiert werden kann.
Zudem werden auf der Tagung die rechtlichen Möglichkeiten zur Einziehung illegaler, „gewaschener“ Mittel ebenso diskutiert wie die internationale Dimension der Geldwäsche. Vertreter des Bundesfinanzministeriums referieren über das geplante Bundesfinanzkriminalamt sowie die anstehende zweite Nationale Risikoanalyse, während Vertreter der Anti Financial Crime Alliance zum Thema Geldwäsche im Immobiliensektor im Zusammenhang mit Clankriminalität berichten. Schilling: „Bremen bietet mit dieser hochkarätig besetzten Veranstaltung einen detaillierten Überblick zum Thema Geldwäsche und Vermögensabschöpfung und das Interesse daran ist groß: Mehr als 50 Teilnehmende und ein Dutzend Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Bundesländern werden erwartet.“
(c) Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen, 01.07.2023