Der vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht geführte Rechtsstreit um den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Mai 2021 für den Ersatz der beiden Kleinen Schleusenkammern des Nord-Ostsee-Kanals und die Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau ist beigelegt.
Konkreter Anlass für den Streit war der Neubau einer „Umschlagstelle Schleusengelände Süd Kiel-Wik“. Die Klägerin, ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ist Eigentümerin eines an der Uferstraße am Nord-Ostsee-Kanal gelegenen Grundstücks, das für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll. Sie hatte dagegen diverse Einwendungen geltend gemacht. Auf ihrem Grundstück verlaufen Bahngleise, zu deren Betrieb und Unterhaltung die Klägerin rechtlich verpflichtet ist. Diese Bahngleise müssen nach der Planfeststellung der beklagten Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) mit Schwerlastverkehr überquert werden, um die Umschlagstelle zu erreichen. Hierfür müssen durch den Träger des Vorhabens, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal, auf dem klägerischen Grundstück neue Bahnübergänge hergestellt werden, die ebenfalls in die Betriebs- und Unterhaltungspflicht der Klägerin fallen werden. Um die insoweit vorgebrachten rechtlichen Bedenken der Klägerin auszuräumen, hat die Beklagte in der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts eine auf die Betriebs- und Unterhaltungspflicht bezogene Anordnung im Planfeststellungsbeschluss durch eine Erklärung zu Protokoll geändert. Dies hat zur Folge, dass die Klägerin von etwaigen Kosten, die im Zuge der Herstellung und für den Betrieb der Bahnübergänge anfallen werden, freigehalten wird. Außerdem muss der Träger des Vorhabens für etwaige Schäden haften, die auf einer nicht ordnungsgemäßen Herstellung der Bahnübergänge beruhen.
Daraufhin haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt (Az. 4 KS 2/21).
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Pressemitteilung vom 27. Januar 2023