Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt – Senat für Landesdisziplinarsachen – hatte mit Urteil vom 6. Juli 2022 die Berufung der ehemaligen Bürgermeisterin von Haldensleben gegen das Urteil der Disziplinarkammer bei dem Verwaltungsgericht Magdeburg vom 24. November 2020 zurückgewiesen, durch das die Bürgermeisterin wegen schwerer Dienstpflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden war.
Das Oberverwaltungsgericht vertrat in seiner Entscheidung die Ansicht, dass die Bürgermeisterin vorsätzlich ein schwerwiegendes einheitliches innerdienstliches Dienstvergehen begangen habe, das zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit führe. Aufgrund dessen sei sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
Gegen das rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat die ehemalige Bürgermeisterin Verfassungsbeschwerde erhoben, die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Juni 2023 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Einer Begründung der Ablehnung der Annahme bedurfte es gemäß § 93d Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht nicht.
BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2023 – 2 BvR 2136/22
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Juli 2022 – 10 L 1/21
VG Magdeburg, Urteil vom 24. November 2020 – 15 A 12/19 MD