
„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz war im Jahr 2024 mit deutlich gestiegenen Eingangszahlen, vor allem im Asylbereich, konfrontiert. Auch für das laufende Jahr 2025 dürfte keine Entlastung zu erwarten sein“, erklärt der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker anlässlich der Vorlage des mit vielen statistischen Daten versehenen Berichts zur Geschäftslage in der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Jahr 2024.
Für diese Herausforderung sei man allerdings im Großen und Ganzen auch gut gerüstet. So habe im Jahr 2024 bei dem für asylrechtliche Verfahren in Rheinland-Pfalz zentral zuständigen Verwaltungsgericht Trier eine weitere Kammer eingerichtet werden können; eine weitere Kammer folge noch in diesem Jahr. Dort seien im Jahr 2024 im Asylbereich die Eingangszahlen von 4.115 (2023) um mehr als 1.000 Verfahren auf 5.288 hochgeschnellt. Die Zahl der beim BAMF anhängigen Verfahren lasse hier auch in 2025 keine Entlastung erwarten. Das Gericht müsse daher auch weiterhin, zumindest moderat, einen personellen Aufwuchs erfahren, um der wachsenden Bestände auch weiterhin Herr zu bleiben und seine herausragenden Laufzeiten halten zu können.
Der Verfahrensanstieg beschränke sich im Übrigen auch nicht allein auf den Asylbereich. Der Blick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfe, so Brocker, bei aller aktuellen politischen Bedeutsamkeit dieses Feldes, nicht auf das Asylrecht verengt werden. Auch in den allgemeinen Verfahren – quer vom Bau- über das Umwelt-, Wirtschafts- sowie das Polizei- und Ordnungsrecht – seien die Verfahren in der ersten Instanz um rund 10 % angestiegen und damit alle vier Verwaltungsgerichte des Landes in Koblenz, Mainz, Neustadt an der Weinstraße und Trier von dem Anstieg betroffen.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit habe auch im Jahr 2024 unter Beweis gestellt, dass sie gerichtlichen Rechtsschutz nicht nur auf höchstem Niveau, sondern auch zügig gewährleiste. „Dies ist ein Markenzeichen der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit“, so Brocker. Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten lägen insgesamt und an allen Standorten sowie am Oberverwaltungsgericht weit unter dem Bundesdurchschnitt.
OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2025