Nach zwei Verhandlungstagen haben die Beteiligten im Klageverfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen den Rechtsstreit heute für erledigt erklärt.


Der BUND führte seit längerer Zeit Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg für das Trianel-Steinkohlekraftwerk in Lünen, das seit inzwischen neun Jahren im Regelbetrieb läuft. In einem ersten Urteil im Jahr 2011 hatte das Oberverwaltungsgericht der Klage des BUND gegen einen früheren Vorbescheid aus dem Jahr 2008 stattgegeben. Aufgrund da- nach eingereichter Unterlagen zur FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Verträglichkeitsprüfung erteilte die Bezirksregierung Arnsberg im November 2013 neue Genehmigungen. Diese hatte das Oberverwaltungsgericht im Jahr 2016 als rechtmäßig angesehen und die neuerliche Klage des BUND abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil 2019 auf und verwies das Verfahren an das Oberverwaltungsge- richt zurück. Die Betreiberfirma reichte daraufhin nochmals überarbeitete Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ein, die der BUND als unzureichend ansah.


Die Bezirksregierung Arnsberg hat den im Vorbescheid festgelegten Emissionswert für Ammoniak mit Einverständnis von Trianel am 13. Januar 2023 von 4,8 mg/m3 auf 1 mg/m3 reduziert. Trianel hatte zuvor nachgewiesen, dass der neue Emissionswert bereits seit Aufnahme des Regelbetriebs eingehalten worden war. Zur Klärung, ob die zahlreichen Rügen des BUND gegen die FFH-Verträglichkeitsprüfung berechtigt waren, holte das Oberverwaltungsgericht ein umfangreiches Sachverständigengutachten ein und befragte die von ihm hinzugezogenen Sachverständigen sowie die von den Prozessbeteiligten beauftragten Gutachter ergänzend in der mündlichen Verhandlung. Nach einem Hinweis des Senats, dass die Erfolgsaussichten der Klage vor dem Hintergrund der Emissionsreduzierung und des Ergebnisses der erst im gerichtlichen Verfahren erfolgten ergänzenden Sachaufklärung eher gering seien, erklärte sich das beigeladene Unternehmen Trianel bereit, im Interesse einer Beendigung des letztlich seit dem Jahr 2008 währenden Rechtsstreits sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Daraufhin haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Verfahren ist damit ohne ein Urteil beendet, es wird eingestellt.


Aktenzeichen: 8 D 99/13.A

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

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