In einem die Sonderabfalldeponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort betreffenden Verfahren haben die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH und das Land Nordrhein- Westfalen nach intensiven Verhandlungen unter aktiver Mitwirkung des Gerichts heute einen vom Vorsitzenden des 20. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Vergleich abgeschlossen. In dem Vergleich hat sich die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH unter anderem verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 keine Abfälle zur Beseitigung mehr anzunehmen. Zudem wurden zahlreiche weitere Vereinbarungen zum Fortgang der noch erforderlichen weiteren Arbeiten auf dem Deponiegelände getroffen.
Aktenzeichen: 20 F 34/22.AK
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2022