Die letzten beiden noch anhängigen, von der Stadt Hilden betriebenen Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf, mit dem diese die Errichtung und den Betrieb einer Rohrfernleitungsanlage zum Transport von gasförmigem Kohlenmonoxid (CO) von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen zugelassen hatte, sind durch Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 24.01.2025 nun rechtskräftig abgeschlossen. Damit sind sämtliche Verfahren in Sachen CO-Pipeline erfolglos geblieben.
Die CO-Pipeline soll die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der früheren Bayer Material Science AG, nunmehr Covestro Deutschland AG, in Krefeld-Uerdingen und Dormagen verbinden, ist etwa 67 km lang und verläuft überwiegend rechtsrheinisch. Die Errichtung und den Betrieb dieser Pipeline hatte die Bezirksregierung Düsseldorf mit Planfeststellungsbeschluss vom 14.02. 2007, der in der Folgezeit mehrfach geändert wurde, zugelassen. Das Oberverwaltungsgericht hatte durch Urteil vom 31.08. 2020 in einem Leitverfahren, das durch vier Privatkläger geführt worden war, die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss einschließlich der bis dahin erteilten Änderungsgenehmigungen abgewiesen (siehe Pressemitteilung vom 31.08.2020). Dieses Urteil ist seit dem 14.12. 2021 rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die dagegen eingelegten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen hatte.
Die Stadt Hilden hatte in den jetzt entschiedenen Verfahren gegen zwei Planänderungsbeschlüsse vom 02.03.2009 und vom 18.08.2009 geklagt, die auch schon Gegenstand des vom Oberverwaltungsgerichts entschiedenen Verfahrens waren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteilen vom 13.06.2023 die Klagen der Stadt Hilden gegen die Planänderungsbeschlüsse abgewiesen und sich zur Begründung auf die genannte rechtskräftige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezogen, in der sämtliche in diesem Verfahren in Rede stehenden rechtlichen und tatsächlichen Fragen bereits abschließend entschieden worden seien.
Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel der Stadt Hilden hatten keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat mit den Beteiligten heute bekanntgegebenen Beschlüssen vom 24.01.2025 die Anträge der Stadt Hilden auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt. Damit sind sämtliche Verfahren in Sachen der CO-Pipeline erfolglos geblieben und nunmehr rechtskräftig abgeschlossen.
Aktenzeichen: 20 A 1371/23 und 20 A 1372/23 (I. Instanz: VG Düsseldorf 3 K 5632/09 und 3 K 6200/09)
OVG NRW, 27.01.2025