Der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Sebastian Beimesche hat heute Kerstin Rasche-Sutmeier die Ernennungsurkunde zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht ausgehändigt. Damit werden nun acht der 22 Senate des Oberverwaltungsgerichts von einer Frau geleitet. Kerstin Rasche-Sutmeier übernimmt den Vorsitz im 9. Senat, der Verfahren vor allem aus dem Arznei- und Lebensmittelrecht, dem Gebühren- und dem Asylrecht bearbeitet.
Kerstin Rasche-Sutmeier wurde 1964 in Neunkirchen/Saar geboren und lebt heute in Kamen. Sie war zunächst als Rechtsanwältin tätig, ehe sie 1996 beim Verwaltungsgericht Arnsberg ihre richterliche Laufbahn begann. Von 2005 bis 2009 war sie an das Justizministerium NRW abgeordnet. 2009 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seit Dezember 2020 ist sie zudem IT-Dezernentin des Oberverwaltungsgerichts.
Kerstin Rasche-Sutmeier war Mitglied des Senats für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Hamm und gehört verschiedenen Landesberufsgerichten beim Oberverwaltungsgericht an. Außerdem hat sie sich um die Ausbildung des juristischen Nachwuchses verdient gemacht. Sie ist seit vielen Jahren als Prüferin im 1. und 2. juristischen Staatsexamen tätig und leitet Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht für Referendare. Die neue Vorsitzende hat drei erwachsene Kinder.
Quelle: OVG NRW, Pressemitteilung vom 20. April 2023