Das Oberverwaltungsgericht hat mit Dr. Katrin Haghgu und Dr. Martin Wiesmann zwei neue Vorsitzende Richter. Dr. Haghgu übernimmt den Vorsitz im 9. Senat, der Verfahren vor allem aus dem Arznei- und Lebensmittelrecht, dem Gebühren- und dem Asylrecht bearbeitet. Dr. Wiesmann übernimmt von der in den Ruhestand getretenen Ursula Brauer den Vorsitz im 2. Senat, der vor allem für das Baurecht und das Rundfunkbeitragsrecht zuständig ist. Ebenfalls im Ruhestand ist nun der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Bernd Kampmann. Vizepräsident Sebastian Beimesche sprach Frau Brauer und Herrn Kampmann großen Dank für die geleisteten Dienste aus und beglückwünschte Frau Dr. Haghgu und Herrn Dr. Wiesmann zu ihren Beförderungen.
Dr. Katrin Haghgu wurde 1977 in Bonn geboren und wuchs in Kamen auf. Nach einer wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Münster und einer Beschäftigung als Rechtsanwältin in München begann sie ihre richterliche Laufbahn 2009 beim Verwaltungsgericht Arnsberg. 2015 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt. Von 2015 bis 2017 war sie zugleich mit einem Teil ihrer Arbeitszeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dr. Haghgu ist seit 2022 als Dezernentin des Oberverwaltungsgerichts für Gesetzgebung, Rechts- und Justizpolitik zuständig und gehört verschiedenen Landesberufsgerichten beim Oberverwaltungsgericht an. Sie engagiert sich in der Redaktion der Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblätter sowie als Autorin und Referentin zu fachspezifischen Themen.
Der 60-jährige Dr. Martin Wiesmann wuchs in Münster auf, hat drei erwachsene Kinder und lebt heute in Kamen. Er begann seine richterliche Laufbahn 1993 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 2005 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Dr. Wiesmann gehörte über Jahre einem Bausenat, den Fachsenaten für Bundes- und Landespersonalvertretungssachen sowie dem Senat für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Hamm an. Von Ende Februar 2023 bis zu seiner jetzigen Rückkehr an das Oberverwaltungsgericht war er als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster tätig. Er hat sich über die Rechtsprechungstätigkeit hinaus als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften sowie Prüfer im juristischen Staatsexamen in der Juristenausbildung engagiert.
Mit Ursula Brauer tritt die langjährige Vorsitzende des 2. Senats in den Ruhestand. Sie wurde 1960 in Köln geboren und wuchs dort auf, heute lebt sie mit ihrem Mann in Sendenhorst. Ihre richterliche Laufbahn begann sie 1988 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. 1999 wurde sie zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seit 2010 war sie bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand Vorsitzende des 2. Senats. Ursula Brauer war im Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts sowie im Senat für Baulandsachen beim Oberlandesgericht Hamm tätig. Außerdem war sie viele Jahre Mitglied und Vorsitzende des örtlichen Richterrats sowie Mitglied des Präsidiums des Oberverwaltungsgerichts.
In den Ruhestand getreten ist auch Bernd Kampmann, der 21 Jahre lang Vorsitzender des u. a. für das Schulrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen 19. Senats war. 1959 in Wuppertal geboren begann er seine richterliche Laufbahn 1987 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nach einer einjährigen Abordnung an die Stadtverwaltung Velbert und anschließender Tätigkeit beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde er 1996 zum Richter am Oberverwaltungsgericht und 2003 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Kampmann, der mit seiner Frau in Münster lebt, hat sich schon früh für den elektronischen Richterarbeitsplatz eingesetzt und maßgeblich an der Einführung der elektronischen Prozessakte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mitgewirkt. Sein Senat war einer der beiden Pilotsenate des Oberverwaltungsgerichts, die schon ab 2017 mit der führenden elektronischen Gerichtsakte gearbeitet haben. Kampmann war zudem mehrere Jahre Vorsitzender des Hauptrichterrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ist ein bundesweit gefragter Fortbildungsreferent, vor allem zum Staatsangehörigkeitsrecht.
(c) OVG NRW, 01.08.2024